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Kinder- und Jugendarbeit in der "Gaskrise"
Jugendfreizeitstätten gehören laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Kreis der besonders geschützten Kund*innen! Eine längere Schließung von Einrichtung kann mit dem Argument der Gaseinsparung nicht begründet werden.
Der deutsche Landkreistag hat mit einem Rundschreiben über eine entsprechende Mail des Bundesministeriums informiert.
Darin werden explizit die Jugendfreizeitstätten erwähnt und als besonders geschützte Kund*innen bei der Gasversorgung definiert, sodass Kommunen keine längeren Winterschließzeiten von Einrichtungen der OKJA anordnen können um Energiekosten zu sparen.
In den Schreiben wird außerdem noch einmal die Wichtigkeit unserer Arbeit auch in Krisenzeiten betont.
Hier die Schreiben und die dazu gehörende Erklärung der Bundesnetzagentur:
1. Rundschreiben des Deutschen Landkreistages
Das Rundschreiben informiert über die Situation der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bei der Gaslieferung für den Fall einer Mangellage.
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2. Schreiben des Bundesministeriums zur Berücksichtigung der Kinder- und Jugendhilfe bei der Sicherstellung der Gasversorgung
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3. Information der Bundesnetzagentur: Lebenswichtiger Bedarf bei geschützten und nicht geschützten Kunden in einer nationalen Gasmangellage
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Torsten Hofmann
Tel. 0711 89 69 15-16
Mobil 0157 31554110
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