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Bis zu 10.000 Euro für Kinder- und Jugendprojekte
Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet können noch bis zum 31. März Anträge für die Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen. Ziel ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung.
Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schüler*inneninitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.
Die Themenfonds, in denen Anträge gestellt werden können sind:
Kinderpolitik
Der Themenfonds "Kinderpolitik" fördert Initiativen und Projekte mit einer kinderrechtlichen Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe von (teils benachteiligten) Kindern und Jugendlichen. Hier kommen beispielsweise kind- und jugendgerechte Beteiligungsformate, Materialien oder Veranstaltungen in Frage, von Kindern und Jugendlichen selbst oder durch Begleitung durch Erwachsene initiiert.
Kinderkultur
Der Themenfonds "Kinderkultur" fördert Projekte aller Kultursparten – von Theater über Hip-Hop bis Siebdruck – , die sich mit den Kinderrechten beschäftigen. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf der aktiven Beteiligung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen, um eigene Fähigkeiten zu entdecken und Selbstwirksamkeit zu erleben.
Medienkompetenz
Der Themenfonds "Medien" unterstützt Initiativen und Projekte, die die Medienkompetenz und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Die Projekte sollen Kinder und Jugendliche darin unterstützen, zu verantwortungsbewussten und reflektierten Mediennutzer*innen zu werden, die Medien aktiv, kreativ und kritisch für ihre Ziele und Bedürfnisse einsetzen und sich so an der Gesellschaft beteiligen.
Spielraum
Über den Themenfonds "Spielraum" werden Projekte gefördert, die zum Ziel haben, einen bestehenden Spielraum in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder diesen neu zu gestalten. Hierzu zählen die Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Reine Anschaffungen werden nicht gefördert - elementar ist die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der kreativen Planung und Gestaltung des Spielraumes.
Förderhöhe
Bei den Themenfonds beträgt die Förderhöhe i.d.R. max. 5.000 €. In Ausnahmefällen können Projekte mit bis zu 10.000 € gefördert werden. In diesem Fall müssen der erhöhte Mittelbedarf im Vorfeld der Antragstellung formlos schriftlich begründet und erweiterte Förderbedingungen mit der Antragstelle des Deutschen Kinderhilfswerkes schriftlich abgestimmt werden.
Die Antragsfrist für die nächste Förderphase endet am 31. März 2023.
Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien und zur Antragstellung finden Sie unter:
https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/
Kontakt
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Leipziger Straße 116 - 118
10117 Berlin
Fon: 030 - 30 86 93-0
E-Mail: dkhw@dkhw.de