Have any questions?
+44 1234 567 890
Erhalt einer Mitgliedsbestätigung und Abwicklung mit der AGJF
Wenn Sie als AGJF Mitglied mit der GEMA einen Vertrag zum neuen Tarif WR-KJA abschließen möchten, füllen dazu Sie bitte das Formular
vollständig aus.
Auf der ersten Seite handelt es sich um Angaben zum Träger der Einrichtung / zum AGJF Mitglied.
Im folgenden können Sie eintragen für welche Einrichtung/en ein Vertrag mit der GEMA abgeschlossen werden soll.
Das Formular schicken Sie bitte auf dem Postweg an die:
AGJF Baden-Württemberg e.V.
Siemensstr. 11
70469 Stuttgart
oder als Datei an info@agjf.de .
Die AGJF prüft die Mitgliedschaft und bestätigt mit Unterschrift und Siegel die gemachten Angaben. Sie erhalten von uns Ihre Mitgliedsbestätigung zurück und können diese, zusammen mit dem inzwischen ausgefüllten Fragebogen zur Musiknutzung, an die GEMA schicken. Wir empfehlen eine Kopie für die eigenen Unterlagen zu behalten.
Was passiert weiter?
Die GEMA schickt Ihnen, basierend auf den im Fragebogen zur Musiknutzung gemachten Angaben und Ihren geplanten Veranstaltungen mit Musik, einen entsprechenden Vertrag. Diesen bitte noch einmal prüfen und dann unterschrieben an die GEMA zurückschicken.
Zusätzlicher "GEMA-Mitgliedsbeitrag"
Für die AGJF-Geschäftsstelle besteht durch die Datenerfassung, die vertraglich vereinbarte Mitarbeit an der Evaluation des Tarifs, das Ausstellen der aktuellen Mitgliedsbestätigungen und die Bearbeitung der vielen Anfragen ein großer Verwaltungsaufwand.
Die AGJF Mitgliederversammlung hat bereits beim Start des ersten Gesamtvertrages für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Juli 2004 Beschlüsse zur Höhe und zum Umfang eines zusätzlichen „GEMA – Mitgliedsbeitrages“ gefasst. Dieser soll den Teil der anfallenden Sach- und Personalkosten decken, die nicht über den Grundhaushalt der AGJF finanziert sind. Der „GEMA – Mitgliedsbeitrages“ fällt an für Mitglieder, die den Gesamtvertrag mit mehr als einer Einrichtung nutzen wollen und für alle Mitglieder von Dachverbänden. Details finden Sie in den
Informationen zum GEMA-Mitgliedsbeitag
Bitte teilen Sie uns mit wenn Sie einen Vertrag mit der GEMA kündigen, z.B. weil die Einrichtung geschlossen wurde.
Sollten Sie für neue oder weitere Einrichtungen einen vergünstigten Vertrag abschliessen wollen, schicken Sie uns für diese Einrichtung einfach den Vordruck "AGJF Mitgliedsbestätigung" - wie oben beschrieben.